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BGH urteilt bezüglich Tierhaltung in Wohnung

BGH urteilt bezüglich Tierhaltung in Wohnung

Auf Wohnungssuche mit dem Hund!

„Nein, das Halten von Hunden und Katzen ist in diesem Haus generell nicht gestattet!“

Gute Nachrichten für Wohnungssuchende: Der BGH im März ein Urteil gefällt hat, dass die generelle Ablehnung von Hunden & Katzen in Mietverträgen als rechtswidrig erklärt hat. „Eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn müsse erfolgen“ (8. Zivilsenat des BGH)

Selbstverständlich befreit dieses Urteil speziell den Hundebesitzer nicht davon, die Verantwortung, die bereits bei der Wahl der Hunderasse beginnt, zu übernehmen. Ein Hund ist ein Hund, sein natürlicher Lebensraum besteht nicht aus 4 Wänden mit Fenstern. Je bewusster sich ein Hundebesitzer mit seinem Liebling auseinandersetzt, umso besser wird das Verhältnis mit dem Vermieter aber auch mit den Nachbarn!

November 23, 2015
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